Kundinnen und Kunden, die ambulant ein orales Antitumortherapeutikum neu verordnet bekommen, haben Anspruch auf eine „Erweiterte Medikationsberatung“ in der Apotheke („Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“, s.o.). Im persönlichen Gespräch werden neben den bei dieser Leistung genannten Aspekten zudem die Besonderheiten der oralen Antitumortherapie beleuchtet. Bei Bedarf erfolgt zwei bis sechs Monate nach der „Erweiterten Medikationsberatung“ in der Apotheke ein Folgegespräch, um potenzielle Anwendungsprobleme, Probleme bei der Therapietreue oder Nebenwirkungen mit der/dem betroffenen Kund*in zu besprechen.
Antitumortherapie
Ein gesunder Darm ist Voraussetzung für unser Wohlbefinden.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Was wird gemacht?
Im Rahmen der oralen Antitumortherapie gibt es viel zu beraten. Die Einnahmepläne sind teilweise sehr kompliziert und eine Begleitmedikation, soweit erforderlich, muss ebenfalls korrekt und zur richtigen Uhrzeit angewendet werden. Wichtige Themen sind außerdem die Ernährung, das Management von zu erwartenden Nebenwirkungen, mögliche ungünstige Wechselwirkungen gerade auch zu Nahrungsergänzungsmittel, die gerne außerhalb der Apotheke erworben werden und schlimmstenfalls zum Versagen der oralen Antitumortherapie führen können. Hinweise zur Handhabung der Tabletten, zur richtigen Lagerung sowie ggf. der Entsorgung sind im häuslichen Bereich wichtige Aspekte.
Dies alles soll dazu beitragen, dass eine orale Antitumortherapie sicher und korrekt in den Alltag integriert werden kann und soll letztlich die Therapietreue und den Therapieerfolg erhöhen.
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